Wie auch wir vor wenigen Tagen berichteten, hat das Emirat Kuwait die Nutzung digitaler Spiegelreflexkameras in der Öffentlichkeit angeblich verboten. Wie sich nun herausstellte, handelte es sich dabei erfreulicherweise um eine Fehlinformation der Zeitung Kuwait Times.
Also doch kein Verbot – und auch keine Kunstaktion wie einst von Kurt Buchwald.
Die Kuwait Times „bedauert, die Informationen nicht überprüft zu haben. (…) Bei weiteren Nachforschungen stellte es sich heraus, dass kein solches Verbot erteilt worden war. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns vielmals für etwaige Unannehmlichkeiten.“1
Nicht nur wir nahmen diese Falschmeldung auf, sondern auch zahlreiche andere Publikationen weltweit und nicht zuletzt das Deutsche Außenministerium, dass in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen vom 26. November 2010 angegeben hatte: „In arabischen Ländern sollte man Personen nur zurückhaltend fotografieren und vorher ihre Zustimmung einholen. Nach kuwaitischen Pressemeldungen untersagt eine ministerielle Verordnung vom November 2010, mit Spiegelreflexkameras zu fotografieren (außer zu journalistischen Zwecken). Über sonstige Kameras gibt es keine spezifischen Aussagen.“
Immerhin gibt es ein solches Verbot nicht, doch die Frage nach der Pressefreiheit bleibt in zahlreichen Ländern bestehen – und an diesen Umstand kann nicht zu oft erinnert werden. Gern verweisen wir hierbei auf die Organisation Reporter ohne Grenzen.
- Siehe diese Richtigstellung; Übersetzung Bayer ↩