Wie die Zeitung Kuwait Times unter Berufung auf einen Erlass der Ministerien für Information, soziale Angelegenheiten und Finanzen berichtete, hat das Emirat Kuwait die Nutzung digitaler Spiegelreflexkameras in der Öffentlichkeit verboten. Journalisten sind von dem Verbot angeblich nicht betroffen.
Man fühlt sich fast an die Kunstaktion „Fotografieren verboten“ des Fotografen Kurt Buchwald aus den Jahren 1988-2004 erinnert: Zum 150. Geburtstag der Fotografie im Jahr 1988 stellte er weltweit Verbotstafeln an Aussichtspunkten und vor Sehenswürdigkeiten auf, um der inflationären Jagd auf Schnappschüsse entgegenzuwirken. Die folgende Aufnahme der Atacamawüste in Chile stammt aus dem Jahr 1995.
Doch hier handelt es sich nicht um eine künstlerische Intervention, sondern um eine staatliche Repression, die auch juristisch nicht sonderlich gut durchdacht ist. Die offizielle Position lautet, der „schwarze große Kasten“ einer digitalen Spiegelreflexkamera verunsichere die Menschen; diese wüßten zudem nicht, was mit den Fotos geschehen würde. Der Hobbyfotograf Majed Al-Saqer meint, er würde immer wieder angehalten werden, da man seine Kamera offenbar mit einer Waffe verwechsle.
Insbesondere jüngere Kuwaitis wundern sich nun über das Verbot in ihrem Heimatland, zumal digitale Kompaktkameras oder Mobiltelefone vom Verbot ausgenommen wurden, obwohl diese ähnliche Fähigkeiten besitzen. Uns würde natürlich juristisch interessieren, ob analoge Spiegelreflexkameras vom Verbot ausgenommen sind und ab welcher Kameragröße das Verbot gilt: sind kaum kleinere Bridge-Kameras oder größere Kompaktkameras erlaubt, während kleine DSLRs verboten sind?
Interessant wird also sein, wie die Kuwaitis – gerade auch mittel- und langfristig – mit diesem Verbot und der Fotografie umgehen.
Richtigstellung/28.11.2010: Bei der zugrundeliegenden Information handelt sich um eine Falschmeldung der Kuwait Times (siehe unseren Artikel hierzu)!